Reha gibt es auch für Kinder
Mannheim, 29. Oktober 2009
(DRV BW). Auch Kinder können schwer erkranken. Damit diese Krankheiten nicht chronisch werden, muss man sie rechtzeitig und angemessen behandeln. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet deshalb Rehabilitation auch für Kinder an. Eine frühzeitige Reha kann die spätere Lebensqualität steigern und die berufliche Erwerbsfähigkeit sichern.
Grundsätzlich ist eine Kinder-Reha der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Erforderlich wird sie, wenn die Gesundheit des Kindes in hohem Maße gefährdet ist oder eine erhebliche Erkrankung vorliegt. Durch eine Reha soll die Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden. Neben diesen medizinischen Bedingungen muss ein Elternteil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in Form von fünf Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen. Ausnahmen sind möglich.
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine Begleitperson, wenn das Kind noch nicht in die Schule geht oder die Begleitung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Anträge auf Kinder-Reha können direkt bei der Rentenversicherung gestellt werden. Die Antragsformulare stehen im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de bereit.
Mehr Informationen zur Kinder-Reha, den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren enthält die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Rehabilitation für Kinder". Diese kann telefonisch unter der Nummer 0721 825 23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) angefordert und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen werden.
Weitere Auskünfte zum Thema gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg im Regionalzentrum Mannheim, unter der Telefonnummer 0621/82005-0 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.












