Verbraucherzentrale über Elektrogeräte
Wirtschaftsministerium muss Marktüberwachung koordinieren
Mangelhafte Information bei Elektrogeräten
Stuttgart, 09.06.2009 – Eine Marktuntersuchung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg deckt dringenden Handlungsbedarf für die Marktüberwachung bei Elektrogeräten auf. Kaum ein Anbieter erfüllt den gesetzlichen Standard zur Verbraucherinformation. Aber das Wirtschaftsministerium sieht offenbar keinen Handelungsbedarf.
Per Gesetz sind Hersteller und Händler von elektronischen Haushaltsgerä-ten seit 1998 dazu verpflichtet, im sogenannten EU-Datenblatt Informationen über Energie- und Wasserverbrauch sowie Geräuschemission für die Verbraucher bereitzuhalten. Erst mit diesen Informationen wird ein Vergleich der Geräte anhand ökonomischer und ökologischer Kriterien tatsächlich möglich. Von neun untersuchten Stuttgarter Elektrogeschäften konnten jedoch sie-ben (78%) das EU-Datenblatt nicht aushändigen. Eine Internetrecherche zeigte, dass von 19 Waschmaschinenherstellern 13 (69%) das Datenblatt nicht gemäß der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung stellten. Auch von 19 Geschirrspülherstellern stellten wiederum 13 (69%) das Datenblatt nicht im gesetzlich geforderten Umfang zur Verfügung. „In seinem Energiekonzept 2020 spricht das Wirtschaftsministerium zwar gerne von der Bedeutung der Kennzeichnung, tatsächlich prüft es jedoch nicht die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Anbieterinformation“, so Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aus Sicht der Verbraucherzentrale besteht dringender Handlungsbedarf für das Wirtschaftsministerium einen einheitlichen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, um die Marktüberwachung effektiv durchzuführen zu lassen. Am Mittwoch den 10. Juni debattiert der zuständige Landtagsauschuss über die Verbrauchskennzeichnung bei elektronischen Haushaltsgeräten (Druck-sache 14/4268).












