Verbotenes Antibiotikum in Wein gefunden
Minister soll Produktnamen nennen!
Stuttgart, 20.01.2010 - Wieder einmal werden Verbraucher nicht umfassend über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle informiert. Dieses Mal werden die Marken- und Herstellernamen belasteter Weine nicht genannt.
Die Lebensmittelüberwachung Baden-Württemberg hat in sieben von 42 argentinischen Weinen das bei der Weinherstellung verbotene Antibiotikum Natamycin nachgewiesen. Wie Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Mittwoch mitteilte, wurden im Rahmen einer Schwerpunktuntersuchung insgesamt 237 Weine aus Deutschland, Europa, Südafrika, Chile, Argentinien, USA und weiteren Ländern untersucht. (Pressemeldung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, Nr. 6/2010 vom 13.01.2010).
Verbraucher haben ein Recht darauf, dass „Ross und Reiter" unverzüglich genannt werden: Ohne Namensnennung haben die Verbraucher, die argentinischen Wein bereits gekauft haben, keine Möglichkeit zu erkennen, ob sie nichtverkehrsfähigen Wein gekauft haben. Die Information des Ministeriums ist darum unzureichend.
Dies ist nun schon mindestens der fünfte Fall seit Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetztes, in dem die Verbraucher unzureichend informiert werden:
• im Dezember 2008: Dioxin in irischem Schweinefleisch
• im April 2009: gefährliche Weichmacher in Kinderuhren
• im Mai 2009: Insektizide in Goji Beeren
• im September 2009: Verunreinigungen mit gentechnisch verändertem Leinsamen
Und jetzt: Natamycin im Wein. Das Antibiotikum ist weder in Europa noch Argentinien zur Weinbehandlung zugelassen. Damit wurde in erheblichem Ausmaß gegen Vorschriften zum Schutz vor Täuschung verstoßen. Sowohl das Lebensmittelrecht als auch das Verbraucherinformationsgesetz bieten hier die Möglichkeit zur Information der Öffentlichkeit.












