Quelle-Küchenkäufer sind an Vertrag gebunden
Bei Rücktritt bittet Quelle zur Kasse
Stuttgart, 26.11.2009 - Wegen der Liquidierung des Unternehmens können Verbraucher mit Quelle-Einbauküchen zukünftig keine Män-gelansprüche mehr durchsetzen. Wollen Verbraucher, die eine Küche bestellt haben, aus dem Vertrag aussteigen, fordert Quelle Schadenersatz wegen Vertragsbruchs.
Viele Quelle-Kunden möchten ihre Küchenbestellung bei Quelle kündigen, weil mit der Insolvenz des Unternehmens zukünftige Gewährleistungsan-sprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Braucht man den Kundendienst, muss man bezahlen. Trotz der Firmeninsolvenz bleiben QuelleKunden an Kaufverträge gebunden. Treten sie einseitig vom Kauf einer bestellten Einbauküche zurück, drohen ihnen Schadenersatzforderungen in Höhe von etwa 25 Prozent des Kaufpreises - viel Geld für nichts.
Kann Quelle eine Küche hingegen nicht wie bestellt - zum Beispiel mit der vereinbarten Geräteausstattung oder zum avisierten Termin - liefern, gilt die Leistung als mangelhaft. In solchen Fällen empfiehlt die Verbraucherzentrale, Quelle per Einschreiben/Rückschein eine angemessene Frist von etwa drei Wochen zur mangelfreien Lieferung der bestellten Küche zu setzen. Wird diese nicht eingehalten, können Verbraucher vom Vertrag zurück treten, ohne Kosten befürchten zu müs-sen.
Quelle-Kunden, die den Rücktritt von einer Küchenbestellung bei Quelle erwägen, finden bei der Verbraucherzentrale Rat, ob und wie sie schadens-frei aus den Verträgen kommen.












