Patientenverfügung
- Vorsorge rechtzeitig und selbstbestimmt regeln
Ab dem 1. September wurde der Wille des Patienten deutlich gestärkt. Wenn man nicht mehr nach Behandlungswünschen gefragt werden kann, hat nun der vorher in einer Patientenverfügung festgelegte Wille Vorrang vor Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen. Wer zum Bespiel im Wachkoma keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, kann dies verbindlich festhalten. Was bei der Vorsorge zu beachten ist, erläutert verständlich und kompakt der Ratgeber „Patientenverfügung" der Verbraucherzentrale. Auf rund 130 Seiten beschreibt er die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge und enthält Formulierungshilfen für deren konkrete Umsetzung. Der Leser erfährt, was beim Verfassen von Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht zu beachten ist, wie die Gestaltungsmöglichkeiten aussehen und welche Konsequenzen mit dieser Willenserklärung verbunden sind. Realistische Fallbeispiele, Checklisten und Mustertexte runden das nützliche Buch ab.
Erhältlich ist der Ratgeber für 10,40 Euro (incl. Porto) bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. in Stuttgart, aber auch das Seniorenbüro der Stadt Schwetzingen bietet die Broschüre gegen eine Gebühr von 7,90 Euro als besonderen Service für interessierte Bürgerinnen und Bürger an. Auch verschiedene Vordrucke, sowie eine erste Beratung erhalten Sie im Seniorenbüro.
Seniorenbüro Frau Blem
Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer 102.
Sprechzeiten: Montag, Dienstag und
Donnerstag, 8 -12 Uhr, sowie Donnerstags 14-18 Uhr
Telefon: 06202 / 87250, Telefax: 06202 / 87255
E-Mail: seniorenbuero@schwetzingen.de












