Kieferorthopäden
Wenn der Versorgungsauftrag der Kassen nicht erfüllt wird
Kieferorthopäden: Kassenzulassung entziehen!
Stuttgart, 20.07.2009 - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert Sanktionen für Kieferorthopäden, die nicht ohne private Zu-zahlungen arbeiten, obwohl die Diagnose in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fällt. Die Sanktionen sollten im Entzug der Kassenzulassung münden. Seit Jahren finden Eltern, deren Kinder kieferorthopädische Behandlung benötigen, kaum einen Kieferorthopäden, der ohne private Zuzahlungen arbeitet.
Eine Befragung der Verbraucherzentrale mit über 150 Kommentaren von Eltern hat ergeben, dass sich die Hälfte von ihnen massiv unter Druck gesetzt fühlte, private Zuzahlungen zu leisten, als ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung benötigte.
20 Prozent der Eltern wurden vor die Wahl gestellt, private Zuzahlungen zu leisten, damit die Behandlung überhaupt durchgeführt wird. 13 Prozent der befragten Eltern sahen sich diskriminiert, wenn sie nicht privat zuzahlen mochten oder konnten. Jeder fünfte bemängelte zusätzlich die lange Behandlungsdauer, die zwischen 3 und 10 Jahren angegeben wurde. Viele Eltern finanzierten die teuren Zusatzleistungen in Form monatlicher Raten. Jeder Achte fühlte sich sowohl fachinhaltlich als auch in Bezug auf die fi-nanzielle Belastung nicht ausreichend beraten.
Kieferorthopäden sind vertraglich verpflichtet, für das Entgelt zu behandeln, das ihre Standesvertretung mit den Krankenkassen vereinbart hat. Die Verbraucherzentrale fordert die Krankenkassen auf, die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten zu nutzen.
Patienten können sich bei der Unabhängigen Patientenberatung über ihre Rechte informieren. Öffnungs- und Telefonzeiten unter www.vz-bw.de/patientenberatung .












