Energieverbrauch - Marktüberwachung
Stuttgart, 16.10.2009 - Ohne Sanktionen befürchten zu müssen, ver-zichtet der überwiegende Teil der Händler und Hersteller auf die ge-setzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation in Sachen Energieverbrauch. Zuständig für die Marktüberwachung sind die Länder. Anlässlich der Verbraucherschutzministerkonferenz diskutieren Bund und Länder aber lediglich über die Entwicklung einer Marktüberwachung - die Marktüberwachung zur Energiekennzeichnung von Elektrogeräten ist jedoch immer noch nicht wirksam.
„Wir brauchen eine funktionierende Marktüberwachung der Energieverbrauchskennzeichnung - und zwar sofort", fordert Dr. Eckhard Benner, verbraucherpolitischer Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Ansonsten werden Händler und Hersteller die gesetzliche Verbraucherinformation auch zukünftig nicht umsetzen."
Die Energieverbrauchskennzeichnung dient dazu, dass sich Verbraucher über den Energieverbrauch und CO2-Emissionen von Haushaltsgeräten und Pkw informieren können.
Handel und Hersteller setzen die Bestimmungen zur Energiekennzeichnung nur unzureichend um, das hatte jüngst eine bundesweite Markterhebung der Verbraucherzentralen ergeben. So hatten etwa bundesweit nur 46 Prozent der untersuchten Autohäuser die Energieverbrauchskennzeichnung vollständig umgesetzt, in Baden-Württemberg waren es sogar nur rund 32 Prozent. Im Elektroeinzelhandel sind zum Beispiel die so genannten EU-Datenblätter der Haushaltsgeräte in der Regel nicht verfügbar.












