Benzol in Erfrischungsgetränken
Verbraucherzentrale fordert Benzol-Grenzwert
Stuttgart, 09.06.2009 – Mehr als jede dritte Probe von alkoholfreien Erfrischungsgetränken sind nach einem Bericht der Lebensmittelüberwachung mit Benzol belastet. Benzol wirkt krebserregend und keimzellschädigend. Im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogramms wurden 261 Erfrischungsgetränke untersucht. In 96 Proben entdeckten die Lebensmittelkontrolleure bis zu 40 Mikrogramm Benzol pro Liter. Benzol kann bei der Herstellung durch Reaktion des Konservierungsstoffes Benzoesäure mit Vitamin C entstehen. Bei Einhaltung der sogenannten guten Herstellungspraxis oder einer Veränderung des Konservierungsverfahrens können Erfrischungsgetränke jedoch mit deutlich weniger als 0,5 Mikrogramm pro Liter Benzol hergestellt werden. Das CVUA Karlsruhe empfiehlt daher einen Grenzwert von 0,5 Mikrogramm pro Liter.












