Altersrente für Frauen
Mit 60 in Rente?
Alle Frauen können mit 60 Jahren in Rente gehen: Dies ist einer der häufigsten Rentenirrtümer. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg erklärt, wie es wirklich ist.
Nur Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, können frühestens ab dem 60. Lebensjahr in Rente gehen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und ab dem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Zu den 15 Jahren zählen unter anderem Arbeitszeiten mit Pflichtbeiträgen, Kindererziehungszeiten und freiwillige Beitragszahlungen. So können Frauen die erforderlichen Jahre leichter zusammenbringen. Allerdings müssen sie bei der Altersrente für Frauen mit einem Abschlag von maximal 18 Prozent rechnen.
Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de kann man sich unter dem Menüpunkt „Rente" mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner auch den individuellen Beginn und die Höhe der Altersrente jederzeit selbst berechnen.
Umfassende Informationen zu dem Thema enthält die kostenlose Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie". Sie kann unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder über E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) steht sie ebenfalls als PDF-Download zur Verfügung.
Weitere Auskünfte gibt es auch bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg persönlich in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg unter 0800 100048024 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.











