Abzocke durch Rohrreinigungsfirmen
Verbraucherzentrale überprüft Geschäftsbedingungen
Stuttgart, 15.07.2009 - Ist der Abfluss mal verstopft, nutzen Rohrreiniger die Notlage häufig aus, um richtig Kasse zu machen. Betroffene Kunden beklagen hohe Kosten und unzulässige Abrechnungsmethoden von Notdiensten.
In Rechnung gestellt werden zum Beispiel überzogene Nacht- und Not-dienstzuschläge oder Spezialgeräte, die entweder nicht eingesetzt wurden oder deren Einsatz nicht notwendig war. Auch die unzulässige Doppelbe-rechnung (nach Meter und Arbeitszeit) dient immer wieder als Abrechnungsmethode.
„Oftmals unter Druck gesetzt, unterschreibt der Kunde vor Ort ohne genaue Prüfung unübersichtliche und schwer nachvollziehbare Arbeitsberichte, die später eine überhöhte Rechnung der Rohrreinigungsfirma untermauern", erklärt Helga Bächle, Referentin für Bauen und Wohnen von der Verbrau-cherzentrale. Kunden, die Zweifel an den in Rechnung gestellten Beträgen haben, rät Bächle zunächst nur einen angemessenen Teilbetrag der Rechnungssumme zu überweisen.
Unseriöse Rohrreiniger berufen sich oft auf Geschäftsbedingungen, die rechtswidrig sind. Die Verbraucherzentrale kann solche Klauseln abmahnen. Aktuell werden betroffene Kunden gebeten, ihre Auftragsunterlagen - auch die Rechnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - zur kostenlosen Überprüfung von nachteiligen Vertragsklauseln an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Referat Bauen und Wohnen, Paulinenstraße 47 in 70178 Stuttgart zu schicken, per Fax an die 0711 / 6691-50 oder per E-Mail an bauenwohnen@vz-bw.de.
Weitere Informationen zum Thema bietet die Verbraucherzentrale unter www.vz-bw.de/notdienste.












