Ab Oktober gilt die neue Energiesparverordnung
Höhere Anforderungen beim Wärmeschutz
Mannheim, 05.10.2009 - Seit Anfang Oktober ist die novellierte Energieeinsparverordnung - die EnEV 2009 - in Kraft. Wer Altbauten modernisiert, muss dann um durchschnittlich 30 Prozent verschärfte Wärmeschutzanforderungen bei Fassaden, Fenstern und Dächern erfüllen. Zudem verpflichtet die geänderte Verordnung zur Dämmung von Dachböden, zur Nachrüstung von Heizungs- und Klimaanlagen und sie regelt die stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen.
Welche Konsequenzen die EnEV 2009 im Einzelfall für Bauherren, Renovierer, Vermieter oder Mieter hat, erfahren diese bei der unabhängigen Energieeinsparberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Mannheimer werden von Diplom-Ingenieur Stefan Küppers beraten. Er informiert auch über Änderungen bei den staatlichen Förderprogrammen, die wie bisher in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten sowohl für Neubauten als auch für Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können - allerdings nach den Bedingungen der geänderten Energieeinsparverordnung. Die Einhaltung der neuen Verordnung wird zukünftig verschärft von den nach Landesrecht zuständigen Behörden überprüft.
Die Mannheimer Energieeinsparberatung kann besucht werden nach vorheriger Terminvereinbarung. Das geht montags bis donnerstags zwischen 10 und 18, freitags bis 14 Uhr beim Termintelefon der Verbraucherzentrale unter der Nummer 01805-50 59 99 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz - aus Mobilfunknetzen höhere Preise möglich). Die Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft, Ratsuchende zahlen daher nur einen Kostenanteil von 5 Euro.












