Verkehrsregelungen rund um die Zehntscheune
Mit Eröffnung der Zehntscheune wurde auch die Verkehrsführung in der Unteren Mühlstraße geändert. Die Untere Mühlstraße ist nun von beiden Seiten befahrbar, sowohl vom Messplatz aus als auch von der Oberen Hauptstraße. Eine Einbahnstraßenregelung gilt nicht mehr, für Autos und andere Fahrzeuge gilt also: rechts fahren.
Außerdem ist ein Teil der Unteren Mühlstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das bedeutet für Fahrer, dass hier besondere Regelungen gelten. So müssen Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit einhalten, Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Rücksicht nehmen aufeinander gilt besonders im verkehrsberuhigten Bereich: Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. Auch die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Wichtig ist auch, dass das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig ist, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen. Wer den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, muss besonders geduldig sein. Denn hier gelten ähnliche Regelungen, wie wenn man von seinem Grundstück aus in den Straßenverkehr startet. In der Regel heißt das, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer Vorrang haben, also z. B. andere PKW außerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches, aber auch Fußgänger, die den Weg kreuzen. Es gilt auch nicht die Rechts-vor-Links-Regel.
Im Übrigen: wenn man von Schrittgeschwindigkeit spricht, meint man damit eine Geschwindigkeit von 4-7 km/h.












