Steuerbescheide in Hockenheim
In den vergangenen Tagen wurden die Steuerbescheide der Stadtverwaltung Hockenheim für das Jahr 2011 zugestellt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Grundsteuer
Wer keinen neuen Steuerbescheid für die Grundsteuer erhalten hat, für den gelten weiterhin die bisherigen Regelungen aus dem Steuerbescheid vom 29.05.2007. Bei Veranlagungen ab 2008 sowie für land- und forstwirtschaftliche Flurstücke (Grundsteuer A) ist der zuletzt ergangene Steuerbescheid gültig.
Nur bei Änderungen des Steuerbetrages oder bei einem Eigentümerwechsel wurden neue Grundsteuerbescheide zugeschickt. Somit erhielt der Großteil der Steuerzahler für das Jahr 2011 keinen neuen Steuerbescheid.
Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht. Ansonsten müssen die fälligen Beträge mit Angabe des Buchungszeichens fristgerecht überwiesen werden.
Findet ein Eigentumswechsel statt, gilt folgendes: Wenn ein Grundstück bzw. Wohneigentum im Laufe des Kalenderjahres (Steuerjahres) verkauft wird, so muss der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres bzw. der Umschreibung die Grundsteuer zahlen. Die Fortschreibung erfolgt auf den 1. Januar des auf die Veräußerung folgenden Jahres.
Andere Vereinbarungen, die z. B. im Kaufvertrag getroffen wurden, haben nur privatrechtliche Bedeutung und berühren nicht die Zahlungspflicht gegenüber der Stadt. Eine Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer kann nicht durch die Stadt erfolgen.
Hundesteuer
Hundehalter, die ihren Hund angemeldet haben, erhielten einen auf den 11.01.2011 datierten Steuerbescheid. Die orangenen Hundemarken sind weiterhin gültig. Bei Verlust der Marke kann eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 2,50 Euro beim Steueramt Zi. 216/217 ausgehändigt werden.
Grundsätzlich gilt: Hunde, die älter als drei Monate sind, sind anzumelden. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Vergnügungssteuer
Aufsteller von Spielgeräten haben bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres eine Steuererklärung bei der Stadtverwaltung Hockenheim abzugeben. Nach Eingang der Steuererklärung wird die Steuer durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Die Vordrucke können bei Bedarf bei Herrn Notheisen Zimmer 216 Tel. 21-223 oder per Mail m.notheisen@hockenheim.de angefordert werden.
Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Die vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem zuletzt ausgestellten Steuerbescheid.
Abbuchungsverfahren
Wer am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchte, kann das schriftlich mitteilen. Anmeldung und weitere Fragen bei:
Herrn Notheisen; Zimmer. 216, Tel. 21-223 und
Frau Birkenmeier; Zimmer 217, Tel. 21-225:












