Hohes Interesse der Vereine
Veranstaltung „Vereine und Steuerrecht" lockt zahlreiche Gäste ins Rathaus
Gemeinnützige Vereine müssen keine Steuern zahlen? Wer dachte, mit dieser einfachen Faustregel schon alles über „Vereine und Steuerrecht" zu wissen, erfuhr schnell, dass das Steuerrecht wesentlich komplizierter ist. Rund 80 Vereinsvertreter waren der Einladung der Stadtverwaltung gefolgt und beschäftigten sich während der rund 90-minütigen Veranstaltung mit Themen wie Gründungsvoraussetzungen, Satzungsprobleme, Gemeinnützigkeit, Spendenrecht, Fördervereine, Umsatzsteuer, Lohnsteuer sowie Haftung der Vereinsvertreter.
Die Mitarbeiter des Finanzamtes Schwetzingen, Jürgen Zimmermann, Klaus Krautheimer, Heinz Gold, Ulrike Görgen und Annette Gessner, erläuterten den Besuchern ausführlich rechtliche Voraussetzungen, praktische Umsetzungen und Probleme im Steuerrecht für Vereine. Und dabei wurde schnell klar, dass auch Vereine kleine Wirtschaftsunternehmen sind. Und so müssen sie auch Steuern zahlen, je nachdem, ob sie sich im ideellen Bereich, in der Vermögensverwaltung, im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder als Zweckbetrieb betätigen. Denn während der ideelle Bereich - also Vereinsbeiträge, Spenden und Zuschüsse - nicht steuerpflichtig ist, trifft das auf andere Bereiche nicht zu. Wer z. B. mit Bewirtung, einer selbst geführten Vereinsgaststätte oder Sportveranstaltungen, an denen Vertrags- oder Profisportler teilnehmen, Geld verdient, der muss auch Steuern zahlen - zumindest, wenn er die Freigrenze von 35.000 Euro Jahresumsatz überschreitet.
Auch wer seine Sportanlagen vermietet, kann schnell steuerpflichtig werden. Und wer als Mitglied von seinem Verein für Tätigkeiten entlohnt wird, der muss mit Lohnsteuer rechnen. Deshalb lohnt auch hier ein genauer Blick: Nebenamtliche Übungsleiter, Lehrer, Kranken- und Altenpfleger sowie ähnliche Betätigungen fallen nämlich dann nicht unter die Lohnsteuerpflicht, wenn im Schnitt wöchentlich nicht mehr als sechs Stunden gearbeitet wird. Hier gilt dann die so genannte „Übungsleiterpauschale": Wer nicht mehr als 2.100 Euro einnimmt, muss dieses Geld auch nicht als selbständige Einkünfte versteuern.
Die Referenten wiesen in ihrem Vortrag zudem auf aktuelle Änderungen hin, die eine Anpassung der Satzung notwendig machen, wie etwa die Regelungen zur Vermögensbindung bei Auflösung von Vereinen oder der neue Ehrenamtsfreibetrag. Wer Interesse an den Unterlagen zum Vortrag hat, kann diese bei der Stadtverwaltung Hockenheim, Michael Notheisen, Tel. 06205 21-223 oder E-Mail info@hockenheim.de anfordern.












