Google Street View
Vordrucke für den Widerspruch Google Street View im Rathaus
Im Rathaus Hockenheim liegen Formulare aus, um gegen die Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View Widerspruch einzulegen. Mit dem Formular kann die Unkenntlichmachung von Häusern oder Grundstücken, Personen und Fahrzeugen beantragt werden.
Google Street View möchte nach eigenen Angaben noch im Jahr 2010 mit den zwanzig größten Städten Deutschlands starten. Google Street View stellt dafür Straßenpanoramen für jeden frei abrufbar ins Internet. Dabei nimmt Google eine Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen vor. Zu den Städten, mit denen der Dienst in Deutschland startet, gehören Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal.
Für Widersprüche, die sich nicht auf die 20 genannten Städte beziehen - so wie z. B. Hockenheim - muss der Widerspruch nicht bis zum 15. Oktober 2010 eingelegt werden. Es ist jederzeit möglich, der Veröffentlichung zu widersprechen. Wer jedoch verhindern möchte, dass die von Google aufgenommenen Häuser oder Grundstücke, Personen und Fahrzeuge über den Dienst Google Street View überhaupt in das Internet gestellt wird, kann einen Vorab-Widerspruch einlegen.
Widersprüche können über das Internet unter http://www.google.de/streetview oder schriftlich per Post eingelegt werden. Im Einwohnermeldeamt und an der Zentrale im Rathaus liegen Vordrucke für den schriftlichen Widerspruch aus.












