Gesplittete Abwassergebühr
Die gesplittete Abwassergebühr: Seitdem das Verwaltungsgericht 2010 die Rechtsprechung zu den Abwassergebühren geändert hat, sind alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, ab 2010 ihre Abwassergebühren „gesplittet" zu erheben. Auch die Kommunen in der Verwaltungsgemeinschaft haben die neue gesplittete Abwassergebühr inzwischen durch ihre Gremien beschlossen. Was aber bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger? Die wichtigsten Fragen und Antworten nun im kurzen Überblick:
Gesplittete Abwassergebühr? Was ist das?
Bisher wurden die Abwassergebühren für ein Grundstück anhand der Frischwassermenge berechnet, die bezogen wurde. Das ist nach der geänderten Rechtsprechung nicht mehr möglich. die Kosten müssen nun nach Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung getrennt erhoben und nach verschiedenen Verteilungsschlüsseln abgerechnet werden.
Werden durch die gesplittete Abwassergebühr zusätzliche Gebühren erhoben?
Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist keine Einführung einer zusätzlichen Gebühr verbunden. Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden nur anders auf die Anschlussnehmer in der Kommune verteilt. Für viele der Haushalte wird es nach Einschätzung der Experten deshalb kaum Änderungen bei der Höhe der insgesamt zu entrichtenden Abwassergebühren kommen. Höher belastet werden, so die Einschätzung, vor allem Grundstücksbesitzer, die über großflächige versiegelte Flächen verfügen. Das können z. B. große asphaltierte Flächen auf Betriebsgeländen sein.
Wie funktioniert die Erhebung der Gebühren nach Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung praktisch?
Um eine gesplittete Abrechnung für die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser vornehmen zu können, muss die Kommune die versiegelten Grundstückflächen aller Anschlussnehmer im Gemeindegebiet ermitteln. Dafür werden Befliegungen von damit beauftragten Unternehmen durchgeführt, die mit Spezialkameras und -verfahren die Versiegelung der einzelnen Grundstücke ermitteln. Da das ein sehr aufwändiges Verfahren ist, wird es erst im Laufe des Jahres 2011 abgeschlossen sein.
Wie erfolgt die Abrechnung nach der neuen gesplitteten Abwassergebühr für 2010?
Durch die aufwändige und zeitintensive Umstellung und die geringe Vorlaufzeit nach der geänderten Rechtsprechung ist es aus Zeitgründen nicht möglich, die Abrechnung für das Jahr 2010 bereits auf die neuen Gebührensätze umzustellen. Für Hockenheim, Alt- und Neulussheim ergeht daher der Gebührenbescheid für 2010 hinsichtlich der Abwassergebühren unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Das bedeutet, dass die Kommunen diesen Bescheid nachträglich ändern und auf die neuen - getrennten - Gebührensätze umstellen können, wenn die Flächenermittlung abgeschlossen ist.
Reilingen wird keinen Gebührenbescheid für 2010 hinsichtlich der Abwassergebühren versenden, sondern einen neuen Abschlagsplan übermitteln. Diese übersendeten Abschläge gelten, bis die Abrechnung nach der neuen gesplitteten Abwasserabgabe erfolgt.
Erfolgt die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr automatisch?
Die Änderung und Umstellung auf getrennte Gebührensätze wird automatisch mit der Abrechnung des nächsten Gebührenjahres - also Anfang 2012 - erfolgen. Von Seite der Gebührenzahler ist hierzu nichts weiter zu veranlassen. Bei Fragen stehen jedoch gerne die Mitarbeiter der Verwaltungen zur Verfügung:
Kontakt für Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr
Altlußheim: Dieter Büchel, 06205/3943-20, Dieter.Buechel@altlussheim.de
Neulußheim: Richard Götz, 06205/3941-28, richard.goetz@neulussheim.de
Reilingen: Christian Bickle, 06205/952-106, christian.bickle@reilingen.de
Hockenheim: Michael Notheisen, 06205/21-223, m.notheisen@hockenheim.de












