Das neue Patientenverfügungsgesetz
Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag mit Wirkung vom 1. September 2009 eine gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen beschlossen. Ein solches Dokument hat künftig, falls es in Schriftform vorliegt, für den Arzt und andere Beteiligte hohe rechtliche Verbindlichkeit und ist auf jeden Fall umzusetzen, sofern es klar und eindeutig formuliert wurde.
Daraus ergeben sich viele Fragen. Was muss ich beachten, wenn ich eine Patientenverfügung schreiben will? Diese gesetzliche Regelung schafft nämlich nicht nur vermehrte Sicherheit für den Aussteller einer solchen Verfügung sondern erhöht auch das Risiko, dass sie einmal gegen den aktuellen Willen eines Schwerkranken durchgesetzt werden wird.
In dem
Vortrag am 21.Oktober um 19.30 Uhr im Ferdinand-Schmid-Haus
Eintritt: € 4,--
wird Klaus Holland auf Einladung der Gemeindebücherei Ketsch in der Goethestr. 22 erläutern, wie die neue Rechtslage konkret aussieht, und was man beachten muss, damit die eigene Verfügung auch für den Arzt verbindlich ist. Ebenso wichtig wie die Patientenverfügung ist die Ernennung des vom Patienten gewünschten Stellvertreters, um die Fremdbetreuung zu vermeiden. Die Möglichkeiten dazu werden konkret vorgestellt werden.
Der Referent:
Klaus Holland war viele Jahre Vorstandsmitglied der IGSL-Hospiz e.V. und ist Autor der „IGSL Vorsorgemappe", die bundesweite Verbreitung gefunden hat und jetzt in der achten aktualisierten Auflage vorliegt sowie zahlreicher anderer Veröffentlichungen zu diesem Thema. Seit über zwanzig Jahren zeichnet er bei diesem größten flächendeckenden Hospizverein in Deutschland für dieses Thema verantwortlich. Zudem ist er Gründer und Leiter der ambulant arbeitenden Hospizgemeinschaft Schwetzingen und war Gründungs- und Vorstandsmitglied der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Baden-Württemberg.












