Abwassergebühr Hockenheim
Eigentlich klingt der neue Abrechnungsmodus für die Abwassergebühr sehr einfach: Künftig, so die neue Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes, sind alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, ihre Abwassergebühren „gesplittet" zu erheben. Was das im Einzelnen jedoch für die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger bedeutet, davon machten sich die Gemeinderäte der Verwaltungsgemeinschaft aus Altlussheim, Hockenheim, Neulussheim und Reilingen bei einer Informationsveranstaltung in der Zehntscheune ein Bild.
Gesplittete Abwassergebühr bedeutet, so die Fachreferenten Schwing, Dammann und Siebert von den Unternehmen Schwing & Dr. Neureither und Pöyry, dass Abwassergebühren künftig nach zwei Schlüsseln abgerechnet werden. Statt bisher die Gebühren einheitlich nach der Menge des Frischwasserverbrauchs zu berechnen, wird die Gebühr aufgeteilt - also gesplittet - in zwei Blöcke. Der eine Block betrifft nun das Schmutzwasser, der andere das Niederschlagswasser. Während die Gebühren für das Schmutzwasser weiterhin nach der Menge des verbrauchten Frischwassers berechnet werden, wird die Gebühr für das Niederschlagswasser nun anhand der versiegelten Fläche auf dem Grundstück errechnet.
Versiegelte Flächen, so die Experten weiter, sind alle Flächen, die befestigt sind. Dazu gehören z. B. Asphaltflächen, Pflaster und Rasengitter, aber auch Dächer, Schotterrasen, Beton oder Platten. Um die versiegelten Flächen zu ermitteln, finden in den kommenden Wochen über der Verwaltungsgemeinschaft Befliegungen statt, die mit Spezialkameras und -verfahren die Versiegelung der einzelnen Grundstücke ermitteln. Die ermittelten Daten werden aufbereitet, im Anschluss bekommen alle Grundstückseigentümer die Daten zur Prüfung übersendet.
Zweck der neuen gesplitteten Abwassergebühr sei, die Abrechnung der Gebühren künftig verursachergerechter zu gestalten. Denn wer z. B. große versiegelte Flächen auf dem Grundstück habe, aber kaum Frischwasser beziehe, musste bisher im Verhältnis wenig bezahlen. Und das, obwohl bei Regen viel Wasser von diesem Grundstück in die Kanalisation geleitet wurde. Die Nutzung des Kanalsystems durch Regenwasser blieb bei der Berechnung unberücksichtigt.
Durch die neue Teilung der Gebühr wird das nun geändert. Die Experten gehen deshalb davon aus, dass besonders Gewerbebetriebe mit großen versiegelten Flächen künftig einen höheren Beitrag leisten werden, während Besitzer von Wohnhäusern voraussichtlich keine großen Veränderungen spüren werden. Das liege daran, dass durch die gesplittete Abwassergebühr keine zusätzliche Gebühr eingeführt werde. Die Gebühren, die insgesamt gezahlt werden müssen, werden nur anders verteilt.
Die Gemeinderäte der Verwaltungsgemeinschaft sowie die Verwaltungen werden in den kommenden Monaten die Umsetzung weiter vorbereiten. Im Herbst werden aller Voraussicht nach die Erhebungsbögen an die Grundstückseigentümer gesendet. Insgesamt rechnet man damit, die gesplittete Abwassergebühr organisatorisch bis Ende des Jahres in der Verwaltungsgemeinschaft einzuführen.












