
AGB
Gewinnspiel Teilnahmebedingungen
- Veranstalter der Gewinnspiele ist Lux TV MedienService.
- Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an den Gewinnspielen akzeptiert die Benutzerin bzw. der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
- Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Angestellte von Lux TV MedienService und andere an der Konzeption und Umsetzung der Gewinnspiele beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer der Gewinnspiele ist diejenige Person, der die Email-Adresse, die bei der Anmeldung zum Gewinnspiel angegeben worden ist, gehört. Es ist pro „Teilnehmer“ nur eine Teilnahme möglich; die wiederholte Teilnahme kann je nach Ermessen von Lux TV MedienService den Verlust der Teilnahmeberechtigung zur Folge haben.
- Es werden nur die im Gewinnspiel näher beschriebenen Preise verlost. Die Auslosung findet nur unter den Teilnehmern statt, die eigenhändig sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel auszufüllenden Eingabefelder vollständig, verständlich und richtig ausgefüllt und an Lux TV MedienService abgeschickt haben. Die Einträge müssen bei Lux TV MedienService bis spätestens zum genannten Einsendedatum eingegangen sein. Spätere Einträge werden bei der Auslosung nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist. Lux TV MedienService kann für jegliche technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer nicht verantwortlich gemacht werden.
- Die Gewinnerin bzw. der Gewinner eines Preises wird zeitnah zur Verlosung per Email unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten weiteren Angaben benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch bis 14 Tage nach Erhalt oder laut Angaben auf dem Gewinnspiel gegenüber Lux TV MedienService zu bestätigen und die von Lux TV MedienService benötigten Angaben zu machen. Andernfalls ist Lux TV MedienService berechtigt, einen neuen Gewinner auszulosen.
- Die Formalitäten zur Übergabe des Hauptgewinns werden mit der Gewinnerin bzw. dem Gewinner individuell geklärt. Der Gewinner hat die An- und Abreise sowie eventuell entstehende weitere Reise-, Verpflegungs- und Aufenthaltskosten selbst zu tragen. Dies gilt im Übrigen auch für andere Preise, die eine Anreise zu einem bestimmten Ort erfordern. Sofern dies nicht anders im Gewinnpsiel veröffentlicht wurde. Die weiteren Preise, soweit sie bewegliche Sachen darstellen, werden der Gewinnerin bzw. dem Gewinner per Post an die bei der Anmeldung angegebene Adresse geschickt. Mit Aufgabe des Preises bei der Post geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden ist Lux TV MedienService nicht verantwortlich.
- Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar. Die Gewinnerin bzw. der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.
- Die Entscheidungen von Lux TV MedienService sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Lux TV MedienService behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.
- Lux TV MedienService behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
- Jegliche Schadenersatzverpflichtung von Lux TV MedienService und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
- Die bei diesem Gewinnspiel von Ihnen gemachten Angaben werden nur zum Zwecke des Gewinnspiels verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen RIK-tv
- Bei Auftragerteilung werden die zur Anfertigung der Werbeflächen erforderlichen Angaben und Unterlagen übergeben oder spätestens 8 Tage nach Auftragserteilung übersandt.
- Gehen die Druckunterlagen nicht fristgemäß ein – eine Verpflichtung zur Anmahnung besteht nicht – so wird der Text des Inserates nach Ermessen des Auftragnehmers festgelegt und zu den im Auftrag vereinbarten Bedingungen berechnet.
- a) Fehler im Text werden unter der Voraussetzung korrigiert, dass der dem Auftraggeber übersandte Korrekturabzug innerhalb einer Prüfungs- und Korrekturfrist von 8 Wochentagen wieder dem Auftraggeber der Poststempel entscheidet.
b) Vom Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist gewünschte Änderungen, d.h. die von einer ursprünglichen Vorlage bzw. von der dem Auftragnehmer überlassenen Gestaltung abweichen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet, sofern die Änderung technisch überhaupt noch durchführbar ist.
c) Kommt der Korrekturabzug nicht fristgemäß zum Auftragnehmer zurück, gilt die Werbefläche nach Inhalt und Form zur Produktion freigegeben.
d) Stellt der Auftraggeber keine oder keine exakten fertigen Vorlagen zur Verfügung oder macht er von seiner Korrekturmöglichkeit keinen Gebrauch, so ist die Beanstandung einer solchen nach dem vorhandenen Material bzw. nach § 2 veröffentlichten Anzeige ausgeschlossen.
e) Erhält der Auftragnehmer die Werbeunterlagen nicht fristgemäß, können keine Korrekturen mehr berücksichtigt werden.
f) Soweit nicht gesondert schriftlich festgehalten, ist ein bestimmter Ersterscheinungstermin nicht vereinbart. Die Bearbeitungszeit beträgt max. 12 Monate nach Auftragserteilung. - a) In Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb 8 Tagen rein netto fällig. Als Kostenersatz bei Rückbelastung des Bankeinzugs werden pauschal EUR 19,- berechnet.
b) Bei automatischer Verlängerung gelten die jeweiligen Preislisten des Auftragnehmers.
c) An die Stelle der Abnahme des Objektes tritt seine vollständige Fertigstellung. - Die Werbelaufzeit wird vertraglich vereinbart und beginnt mit der ersten Ausstrahlung des Objektes im Regionalen-Informations-Kanal Brühl. Das Ausstrahlungsdatum ist aus der Rechnung ersichtlich und bindet sich an den Zahlungseingang auf dem im Vertag genannten Konto. Wird die Rechnung nicht rechtzeitig bis zum Ausstrahlungsdatum beglichen, verzögert sich diese entsprechend.
- Kann der Auftraggeber die Forderung in Teilbeträgen bezahlen und kommt er mit einer Teilzahlung ganz oder teilweise länger als 7 Tage in Verzug, wird die jeweilige Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, im Interesse des Auftraggebers das Objekt in Größe, Form, Farbe, Intensität, Helligkeit oder Platzierungen des Textes und Grafiken zu verändern, sofern dies für den optischen Gesamteindruck des Objektes zweckmäßig ist.
- Dem Auftraggeber obliegt die Verpflichtung, die ordnungsgemäße Durchführung der Werbung zu überprüfen. Mängelrügen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Wochen ab Rechnungsstellung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich per Einschreiben geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Werbung als ordnungsgemäß durchgeführt. Im Falle berechtigter Mängelrügen bei Gestaltung der Werbeflächen nach Inhalt, Form und Farbe kann der Auftraggeber bei Fahrlässigkeit eine Herabsetzung des Rechnungsbetrages verlangen. Ein Rücktritt hierbei ist ausgeschlossen.
- Ausstrahlungstechnisch bedingte Farbabweichungen von einem in Auftrag gegebenen Objekt oder Sendeausfälle durch höhere Gewalt, berechtigen nicht zu Reklamationen. Farbliche und gestaltungstechnische Sonderwünsche sind nur dann wirksam, wenn diese auf dem Anzeigenauftrag aufgeführt sind.'
- Werbeunterlagen werden – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – nur auf Anforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet 3 Monate nach Rechnungsstellung.
- Dem Auftraggeber können keine zum Ausschluss namentlich genannten Mitbewerber oder einen allgemeinen Konkurrenzausschluss zugesagt werden.
- Falls dem Auftragnehmer aus akquisitorischen und produktionstechnischen bedingten Gründen die Produktion des Objektes nicht zugemutet werden kann, besteht von Seiten des Auftraggebers keinerlei Regressansprüche gegenüber dem Auftragnehmer.
- Kündigt der Auftraggeber vor Vollendung des Werkes, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart (§ 649,2 BGB).
- Unternehmer haben bei so genannten Haustürgeschäften keine Widerrufsmöglichkeit, da die von ihnen abgeschlossenen Verträge mit ihrer Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen.
- Dem Auftragnehmer ist es gestattet, den Anzeigenauftrag auf Dritte zu übertragen.
- Eine etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Sollte ein Punkt der allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so ist dieser durch eine wirtschaftlich gleichlautende Klausel zu ersetzten.
- Gerichtsstand zwischen Kaufleuten, deren Handelsgewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist Schwetzingen.
In welchem Format soll RIK TV in Zukunft senden?






